Aktuelles
Donnerstag, 02.03.2023
Energiepreisbremsen für Privat- und Kleingewerbekunden
Die
Bundesregierung hat ein umfangreiches aus Mitteln des Bundes finanziertes
Maßnahmenpaket geschnürt, um die Energiekosten bezahlbar zu halten und zugleich
die Versorgung in Deutschland zu sichern. Kern dieses Maßnahmenpakets sind Preisbremsen
für Strom, Gas und Wärme. Die Preisbremsen gelten ab März 2023 rückwirkend für
die Monate Februar und Januar zunächst bis zum 31. Dezember 2023. Eine
Verlängerung bis 30. April 2024 hält sich die Bundesregierung offen.
Als Kundin
und Kunde der Stadtwerke Plattling brauchen Sie sich um nichts zu kümmern. Wir
werden die Preisbremsen bei Ihren neuen Abschlägen berücksichtigen und Sie
rechtzeitig mit einem Schreiben darüber informieren, wie sich diese
Entlastungen für sie konkret auswirken.
Einfach
erklärt, funktionieren die Preisbremsen wie folgt: Für 80 Prozent Ihres
prognostizierten Jahresverbrauchs übernimmt der Staat den Teil des
Arbeitspreises, der über einem definierten Referenzpreis liegt. Für jede
darüber hinaus verbrauchte Kilowattstunde (kWh) muss der vertraglich
vereinbarte Arbeitspreis bezahlt werden. Für Haushaltskunden sowie kleinere
Unternehmen beträgt der Referenzpreis:
·
für Gas 12
Cent pro Kilowattstunde,
·
für
Fernwärme 9,5 Cent pro Kilowattstunde und
·
für Strom 40
Cent pro Kilowattstunde.
Die
Preisbremsen sollen die stark angestiegenen Energiepreise abfedern. Allerdings
liegen die Energiepreise trotzdem deutlich über den Preisen der letzten Jahre. Daher
bleibt Energiesparen das Gebot der Stunde. Sparen lohnt sich mehr denn je, weil
nur ein Anteil des bisherigen Verbrauchs staatlich unterstützt wird. Sie erhalten
nur für 80% Ihres prognostizierten Jahresverbrauchs den vergünstigten Preis. Für
jede weitere verbrauchte Kilowattstunde zahlen Sie den Vertragspreis.
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